Adresse:
Gerichtsstrasse 17
8610 Uster
Telefonzentrale:
058 111 33 00 (NEU!)
07:45-11:30 Uhr
13:30-16:30 Uhr
Öffnungszeiten Schalter:
07:45-11:45 Uhr
13:30-16:30 Uhr
Bezirksgerichtskasse
Mittwoch und Freitag geschlossen
Wichtiger Hinweis: KEINE Besucherparkplätze am Bezirksgericht Uster
Die Zufahrt zu den für Mitarbeitende reservierten Parkplätzen ist verboten. Falsch parkierte Fahrzeuge werden deshalb abgeschleppt. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus des Illusters und auf dem Zeughausareal.
Aktuell:
Für den Zukunftstag vom Donnerstag, 13. November 2025 sind bereits alle Plätze ausgebucht.
Hinweis zum gesunkenen Referenzzinssatz auf 1.25%
Mieter/innen können den Mietzins anfechten und eine Senkung verlangen, wenn sie derzeit einen Mietzins mit einer Basis von über 1.25% haben.
Um dies zu tun, muss die Mietpartei zunächst der Vermieterschaft schriftlich mitteilen, dass sie eine Mietzinsherabsetzung infolge Referenzzinssatzsenkung fordert.
Die Vermieterschaft hat dann 30 Tage Zeit, darauf zu reagieren. Wenn die Vermieterschaft ablehnt, nicht vollständig zustimmt oder gar nicht antwortet bzw. die Antwort über 30 Tage hinauszögert, kann die Mietpartei innerhalb von weiteren 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen ein Gesuch um Mietzinsherabsetzung stellen.
Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Mieter/innen das Schlichtungsbegehren handschriftlich unterzeichnen.
Bitte nehmen Sie jedoch zuerst eine Einschätzung mit Hilfe des Mietzinsrechners vor oder lassen Sie sich beraten. In Einzelfällen kann die Forderung nach einer Mietzinssenkung wegen dem Recht der Vermieterschaft, dem Senkungsbegehren eine gestiegene Teuerung und Nebenkosten entgegenzuhalten, eine Mietzinserhöhung bewirken.
Weiter verweisen wir auf die Praxis der Schlichtungsbehörden des Kantons Zürich.
Hinweis zu Erbschaftssachen:
Die Erbschaftskanzlei ist für Fragen in pendeten Verfahren telefonisch erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass Testamentseröffnungen und Ausstellungen von Erbscheinen aufgrund der derzeit ausserordentlich hohen Arbeitslast bis zu 16 Wochen in Anspruch nehmen können und melden Sie sich nur in wirklich dringenden Fällen telefonisch.
Für allgemeine Auskünfte konsultieren Sie bitte unsere Online Informationen.
Für Fragen rechtlicher Natur wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Beratungsstelle.
