Organisation des Bezirksgericht Uster

Das Bezirksgericht Uster ist ein mittelgrosses Landgericht. Es besteht aus dem Kollegial- und dem Einzelgericht in Zivil- und Strafsachen sowie dem Miet- Arbeits- und Jugendgericht und der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Seine rund 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen jährlich um die 4000 Verfahren.

Die fünf teilamtlichen Richterinnen und sieben vollamtlichen Richter sowie die rund 40 juristischen und fünfzehn kaufmännischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in Form von insgesamt sechs Teams organisiert.

 

Die fünf Einzelrichterteams bestehen jeweils aus einer oder einem vollamtlichen und einer oder einem teilamtlichen Richter oder Richterin, zwei bis drei Gerichtsschreiberinnen oder Gerichtschreibern und drei Auditorinnen oder Auditoren und der ihnen zugeteilten kaufmännischen Kanzlei.

Die Teams bearbeiten je ein Fünftel aller eingehenden Verfahren am Einzelgericht. Für die Bearbeitung der Geschäfte des Kollegialgerichts sind als Vorsitz der Gerichtspräsident und der Vizepräsident sowie vier Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber zuständig. Das Kollegialgericht wird sodann mit weiteren Bezirksrichtern und einer Auditorin oder einem Auditor aus den Einzelrichterteams ergänzt.

 

Das aus Mieter- und Vermietervertretern paritätisch zusammengesetzte Mietgericht tagt unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten. Das aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgericht und das Jugendgericht stehen unter der Leitung des Vizepräsidenten. Die juristische Kanzlei dieser Spezialgerichte besteht aus den Gerichtschreibern des Präsidialteams.

Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sind zusätzlich als Vorsitzende der paritätischen Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen tätig. Sie führen und erledigen rund 300 Schlichtungsverfahren pro Jahr.

 

Die Auditorinnen und Auditoren werden für die Dauer ihres Praktikums einem Team zugeteilt und erhalten so Einsicht in alle Arbeitsbereiche eines Bezirksgerichtes.