Coronavirus - Stand 23. Mai 2022
Die Gerichtsverhandlungen werden im Wesentlichen ohne Einschränkungen durchgeführt
Die Gerichtsverhandlungen werden im Wesentlichen ohne Einschränkungen durchgeführt.
Das Tragen einer Maske ist im ganzen Gerichtsgebäude freiwillig. Falls besonders gefährdete Personen dies wünschen, ist in Sitzungen und Verhandlungen auf Anordnung der Verfahrens- oder Sitzungsleitung eine Maske zu tragen.
Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden zu Verhandlungen grundsätzlich weiterhin nicht zugelassen.
Parteien, die zum persönlichen Erscheinen am Gericht vorgeladen sind und solche Symptome haben, werden gebeten, sich vorgängig telefonisch zu melden.