E-Mail:

 

Ab 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit, den Gerichten Eingaben elektronisch zuzustellen. Die Modalitäten des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird in der Übermittlungsverordnung geregelt, welche am 1. Januar 2011 in Kraft tritt (vgl. Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren).

Auf der Webseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements können Sie sich umfassend informieren. Beachten Sie insbesondere die Erläuterungen zur Übermittlungsverordnung sowie das Reglement des Obergerichts betreffend der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Bitte beachten Sie, dass eine elektronische Zustellung an ein Gericht nur über eine anerkannte Plattform für sichere Zustellungen im Sinne der erwähnten Verordnung gültig vorgenommen werden kann. Zustellungen über den Weg eines normalen E-Mails müssen zurückgewiesen werden und entfalten keine Rechtswirkung.