Der Begriff "Internationale Rechtshilfe" umfasst unter anderem die von Amtes wegen zu erfolgenden Zustellungen von Gerichtsdokumenten, Zeugeneinvernahmen und Editionen.

Die Internationale Rechtshilfe des Kantons Zürich ist jedoch nicht zuständig für generelle Rechtsauskünfte oder private Eingaben. Sie bietet daher auch keine allgemeine Rechtsberatung für Privatpersonen an.

Stattdessen ist die Internationale Rechtshilfe, welche die Zentralbehörde des Kantons Zürich für Rechtshilfeersuchen in Zivil- und Handelssachen darstellt, für die Prüfung und Weiterleitung von behördlichen Rechtshilfeersuchen aus dem In- und Ausland, die Koordination der Rechtshilfeverfahren zwischen dem Kanton Zürich und dem Ausland sowie die Unterstützung der kantonalen Behörden bei der Durchführung von Rechtshilfeverfahren in anderen Staaten zuständig.

Anfragen von Parteien oder deren Vertretern zum Stand eines pendenten Rechtshilfeverfahrens sind an die verfahrensführenden Behörden zur richten.

Auskünfte, welche die Internationale Rechtshilfe oder ein konkretes Rechtshilfeersuchen tangieren, werden lediglich offiziellen Behörden oder bevollmächtigten Parteivertretern erteilt.

Für juristische Fragen privater Natur wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständigen Rechtsauskunftsstellen im Kanton Zürich oder in Ihrem Land.

 

 

 

Kontakt:

 

Obergericht des Kantons Zürich
Internationale Rechtshilfe
Hirschengraben 15
Postfach
8021 Zürich
Schweiz

 

 

Telefon: +41 44 257 91 91

E-Mail:   rechtshilfe[at]gerichte-zh.ch