Vom Obergericht für die Dauer von sechs Jahren gewählt, nimmt die Anwaltsprüfungs-
kommission die Anwaltsprüfungen ab. Als Mitglieder oder Ersatzmitglieder der Kommission sind Mitglieder der zürcherischen Gerichte oder des Bundesgerichts, Rechtslehrer an schweizerischen Universitäten und Anwälte mit Geschäftsadresse im Kanton wählbar, wobei letztere in einem kantonalen Anwaltsregister oder im Anwaltsverzeichnis eingetragen sein müssen.
 

Informationsveranstaltungen für Kandidatinnen und Kandidaten:

 

Zur Zeit finden keine Informationsveranstaltungen statt. Wichtige Hinweise zu den Prüfungen können den Merkblättern entnommen werden.

 

 

Neue Abläufe ab 1. Januar 2025:

 

Die schriftlichen Anwaltsprüfungen werden ab dem 1. Januar 2025 in anonymisierter Form durchgeführt. Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten erhalten für jede Prüfung eine Prüfungsnummer zugeteilt, welche keinerlei Rückschlüsse auf die Urheberschaft der Prüfungsarbeit erlaubt. Im Laufe der Zirkulation dient diese Prüfungsnummer als einziger Identifikator für die Zuordnung der Prüfungsleistungen.

 

Damit die Besuche der Referentinnen und Referenten unter bestmöglicher Gewährleistung einer konsequenten Anonymisierung durchgeführt werden können, werden allfällige Ausstände auch für die schriftliche Anwaltsprüfung weiterhin beachtet.

 

Das Verfahren zur Zulassung zur Anwaltsprüfung sowie die Durchführung der mündlichen Anwaltsprüfung bleiben unverändert.

 

Kontakt:

 

Anwaltsprüfungskommission

Hirschengraben 15

8001 Zürich  

 

Briefadresse:  Postfach    
  8021 Zürich  
     
Email: apk@gerichte-zh.ch  
 

(Terminvereinbarungen sind ausschliesslich telefonisch möglich.)

 
     
Telefon: 044 257 91 11  
     
Öffnungszeiten:    Mo - Fr    9.00 bis 11.30 Uhr  
    14.00 bis 16.00 Uhr  
       
Sekretariat: Jacqueline Schmidl und Alexander Hatziisaak