Die Bibliothekskommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Obergerichts, der Generalsekretär gehört ihr von Amtes wegen an. Sie führt die Aufsicht über die Bibliothek des Obergerichtes und entscheidet über die Anschaffung von Büchern, Zeitschriften und der benötigten Materialien. Im Einvernehmen mit der Verwaltungskommission erlässt sie eine Benützungsordnung.