Der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie der Grundsatz der Fairness des Verfahrens gemäss Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verschaffen der fremdsprachigen Partei das Recht, den Beizug einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers zu verlangen.
Grundlage für das Sprachdienstleistungswesen im Kanton Zürich bilden die Sprachdienstleistungsverordnung vom 19. Dezember 2018/7. Januar 2019 sowie das Organisations- und Geschäftsreglement der Fachgruppe Sprachdienstleistungen.