Das Obergericht ist mit rund 350 Mitarbeitenden das grösste der drei obersten kantonalen Gerichte. Es besteht aktuell aus 52 voll- sowie teilamtlichen Mitgliedern. Deren Anzahl wird – wie auch bei den Ersatzmitgliedern – vom Kantonsrat festgelegt. Die Oberrichterinnen und Oberrichter werden in ihrer Tätigkeit von je rund 150 juristischen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitenden unterstützt.
Das Obergericht ist zur Hauptsache Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen. Als Justizverwaltungsbehörde ist es für das Budget des Obergerichts, der Bezirksgerichte und der Notariate zuständig, beaufsichtigt – mittelbar oder unmittelbar – die Bezirksgerichte samt den angegliederten Gerichten und Behörden, die Notariate, die Grundbuch- und Konkursämter, die Gemeindeammann- und Betreibungsämter sowie die Friedensrichterämter.
Das Obergericht besteht aus den zwei Zivil- und den drei Strafkammern, dem Handelsgericht und dem Zwangsmassnahmengericht. Angegliedert sind ihm ferner u.a. die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich, die Anwaltsprüfungskommission, die Notariatsprüfungskommission, die Prüfungskommission für Betreibungsbeamte, die Fachkommission/Zentralstelle für psychiatrische und psychologische Gutachten sowie die Fachgruppe/Zentralstelle Sprachdienstleistungen.
In all seinen Funktionen bearbeitet das Obergericht jährlich mehr als 10’000 Geschäfte, davon rund 5’000 Rechtsmittelverfahren.