Schuldneranweisung

Wer seine Schulden nicht bezahlt, kann betrieben werden. Weil Unterhaltsbeiträge für die Berechtigten von elementarer Bedeutung sind, gibt es im Familienrecht eine zusätzliche Möglichkeit: Das Gericht kann den Arbeitgeber oder einen anderen Schuldner der zu Unterhaltsleistungen verpflichteten Person anweisen, die Zahlungen in Zukunft direkt an die Unterhaltsberechtigten zu leisten.

 

Die Massnahme kommt jedoch erst in Frage, wenn die Unterhaltsbeiträge trotz Warnung wiederholt unpünktlich oder während einer längeren Dauer nicht bezahlt wurden.