Klage erheben

Bei einer Klageeinleitung sind folgende Fragen zu beantworten:

 

Gegen wen richtet sich die Klage?

Prüfen Sie bitte genau, wer Ihr Vertragspartner ist. Konsultieren Sie dazu den Mietvertrag und allfällige Vertragsänderungen Bei Firmen empfiehlt es sich, im Handelsregister nachzuschauen, ob unter der gewählten Bezeichnung eine Firma eingetragen ist.

 

Wo muss die Klage erhoben werden?

Jeder Bezirk im Kanton Zürich verfügt über eine Schlichtunsbehörde und ein Mietgericht. Einzuleiten sind Klagen über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen stets bei der Schlichtungsbehörde (s. Zuständigkeit).

 

Dokumentation der Klage

Es ist wichtig, der Klage die Urkunden beizulegen, die zur Entscheidung gebraucht werden. Unsere Klageformulare enthalten auf der Rückseite eine Liste von wichtigen Unterlagen, an die man denken sollte.