Rechtsauskunft

Die juristischen Mitarbeiter/innen der Schlichtungsbehörde erteilen Ihnen Auskünfte über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen im Bereich der Miete unbeweglicher Sachen.

 

Sie erhalten Informationen zur generellen Rechtslage, zu den verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und zum Ablauf eines Schlichtungs- bzw. Gerichtsverfahrens. Bei der Rechtsauskunft handelt es sich um eine neutrale Informationsstelle und nicht um eine Rechtsberatung.
Sie nimmt die Entscheidung nicht vorweg.

 

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Schlichtungsbehörde betreffend der Rechtsauskunftszeiten und -bedingungen.