Formulare
Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Begehren um gerichtliche Massnahmen bei eingetragener Partnerschaft
Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Begehren um gerichtliche Massnahmen bei eingetragener Partnerschaft