Aufgaben von Zivilstandsämtern und Gerichten

Mit den Personalien eines Menschen sind mannigfaltige rechtliche Konsequenzen verbunden. Als Grundlage für die Ermittlung von Personendaten schreibt das Gesetz die Führung elektronischer Zivilstandsregister über den Personenstand vor. Die entsprechenden Eintragungen der Zivilstandsämter reichen gewöhnlich für die Bedürfnisse von Privaten und Behörden ohne weiteres aus.

 

Die Gerichte kommen nur in zwei Fällen zum Zug: Einerseits behält das Gesetz die gerichtliche Korrektur eines Eintrags vor, wenn kein offensichtlicher Irrtum oder Fehler zum Eintrag geführt hat. Andererseits kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse hat, die eigenen Personalien oder diejenigen einer anderen Person gerichtlich feststellen lassen. Dies setzt keinen bestehenden Eintrag im schweizerischen Zivilstandsregister voraus, ist aber besonders dann nötig, wenn für einen direkten Eintrag ins Register keine gesicherten Angaben bestehen. Für unbestrittene Daten ermöglicht das Gesetz die (einfachere und kostengünstigere) Abgabe einer Erklärung vor dem Zivilstandsamt.