Zürcher Unterhaltsrechner
Willkommen im Zürcher Unterhaltsrechner (ZH UHR) der Gerichte
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendbare Datenschutzbestimmungen
Der Unterhaltsrechner der Zürcher Zivil- und Strafgerichte (ZH UHR), eine Unterseite von gerichte-zh.ch, unterliegt den Bestimmungen der Hauptwebseite . Alle personenbezogenen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung des Unterhaltsrechners eingeben, werden gemäss diesen sowie den allgemeinen Datenschutzbestimmungen behandelt.
2. Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten für alle Nutzenden des ZH UHR und regeln dessen Nutzung sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Durch die Nutzung des ZH UHR erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Diese Bedingungen gelten ausschliesslich für die Nutzung des ZH UHR und beeinflussen nicht die Bedingungen anderer Dienste oder Seiten, die unter gerichte-zh.ch angeboten werden.
3. Nutzung
Der ZH UHR richtet sich an Personen mit juristischer Ausbildung und verfolgt keinerlei kommerzielle Interessen. Die Anwendung erfordert Fachkenntnisse, insbesondere für Ermessensentscheide (z.B. Verteilung von Kinderzulagen, Feststellung der Bedarfe, Betreuungsanteile, Betreuungsunterhalt, Überschussverteilung etc.). Die Applikation liefert keine rechtlich verbindlichen Ergebnisse und dient lediglich als Unterstützung für fachkundige Nutzende, die ihre eigenen, alleine massgeblichen Berechnungen anstellen. Aus den hinterlegten Beispielen und Berechnungen können keine verbindlichen oder allgemein anerkannte Praktiken abgeleitet werden. Die Verwendung des ZH UHR erfolgt auf eigenes Risiko und ersetzt die rechtliche Beratung nicht.
4. Handhabung der Daten
Der ZH UHR dient ausschliesslich den Bedürfnissen seiner Anwender. Um jedoch den Verlust von Daten bei einer Unterbrechung der Internetverbindung zu verhindern und weil die Berechnungen serverseitig durchgeführt werden, verbleiben die eingegebenen Daten für 90 Minuten nach der letzten Eingabe auf den Servern des Obergerichts des Kantons Zürich. Danach werden die Daten automatisch gelöscht. Es werden alle erforderlichen Massnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Daten während dieser Zeitspanne sicher und geschützt sind.
5. Cookies
Bei der Nutzung des ZH UHR werden Cookies zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und der Sicherheit der Website eingesetzt. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers anpassen und kontrollieren.
6. Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen
Der ZH UHR wird gerichtsintern und auch der Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt. Dabei gilt Folgendes:
- Verfügbarkeit: Die Bereitstellung und durchgängige Verfügbarkeit des Rechners ist weder garantiert, noch können aus vergeblichen Zeitaufwendungen Ansprüche abgeleitet werden.
- Wartungsintervalle/Datenverlust: Der ZH UHR steht während der in der Applikation angekündigten Wartungsintervalle nicht zur Verfügung. Bis dann nicht gespeicherte Daten gehen verloren.
- Genauigkeit/Zuverlässigkeit: Es erfolgt keinerlei Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit der Daten (u.a. Texte und Berechnungen).
- Handlungen der Nutzenden: Die Haftung für Handlungen/Unterlassungen der Nutzenden, die auf der Annahme der Richtigkeit der Inhalte und Berechnungen basieren, ist ausgeschlossen.
- Unsachgemässer Gebrauch: Die nutzende Person verpflichtet sich, den Rechner nur zweckgemäss zu verwenden. Eine Sperrung/Ermahnung bei unsachgemässem Gebrauch bleibt vorbehalten.
- Hinterlegte Beispiele: Aus den Beispielen lassen sich keine verbindlichen Berechnungen und Gerichtspraxen ableiten.
- Unberechtigte Zugriffe: Für Schäden, die durch das unbefugte Eindringen Dritter (z.B. Hacker) in die Homepage/Applikation entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Drittanbieter-Links: Für Inhalte auf verlinkten Webseiten Dritter wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung solcher Links erfolgt auf eigene Verantwortung der Nutzenden.
7. Urheberrecht
Der ZH UHR und alle seine Elemente, einschliesslich Texte, Grafiken, Software, und sonstige Materialien, sind Eigentum des Obergerichts des Kantons Zürich und urheberrechtlich geschützt. Obwohl der ZH UHR als nicht kommerzielle Anwendung der Öffentlichkeit zugänglich ist, erfordert jede Art von Reproduktion, sei es in elektronischer oder schriftlicher Form, die explizite Nennung des Obergerichts des Kantons Zürich als Quelle. Die Wiederverwendung jeglicher Elemente des ZH UHR, ob in Teilen oder als Ganzes, in jeglicher Form, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Obergerichts des Kantons Zürich. Ohne eine solche Zustimmung stellt jede Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung eine Verletzung des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) dar.
8. Änderung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Änderungen treten sofort mit der Veröffentlichung in Kraft. Die Nutzung des ZH UHR nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.
Zürich, 28. Februar 2025