Bezirksgericht Uster

Adresse:
Gerichtsstrasse 17
8610 Uster

 

 

Telefon*:
043 366 33 00

Öffnungszeiten Telefon:
07.45-11.30 Uhr
13.30-16.30 Uhr

Öffnungszeiten Schalter:
07.45-11.45 Uhr
13.30-16.30 Uhr

Kasse Mittwoch und Freitag geschlossen

Ihr Weg zu uns

 

Wichtiger Hinweis: Besucherparkplätze BGU

Es stehen maximal vier Besucherparkplätze direkt rechts nach der Ausfahrt aus dem Kreisel zur Verfügung. Die Zufahrt zu den für Mitarbeitende reservierten Parkplätzen ist verboten. Falsch parkierte Fahrzeuge werden deshalb abgeschleppt werden. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus des Illusters und auf dem Zeughausareal.

 

>>> Plan Parksituation BGU

 

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Rechtsauskünfte

Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Uster

Die Erbschaftskanzlei ist für Fragen in pendeten Verfahren, von Mo bis Do ab 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass Testamentseröffnungen und Ausstellungen von Erbscheinen aufgrund der derzeit hohen Arbeitslast bis zwölf  Wochen in Anspruch nehmen können und melden Sie sich nur in wirklich dringenden Fällen telefonisch.

Für allgemeine Auskünfte konsultieren Sie bitte unsere Online Informationen.

Für Fragen rechtlicher Natur wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Beratungsstelle.

 

 

 

 

 

 

Hinweis zu den Schlichtungsverfahren

Mieter die (erneut) eine Mietzinserhöhung erhalten haben, können diese innert dreissig Tagen anfechten. Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Mieter die Anfechtung handschriftlich unterzeichnen.

Weiter verweisen wir auf die Praxis der Schlichtungsbehörden des Kantons Zürich.

Weiterhin bitten wir die Parteien um Geduld, zumal unsere Vorladungstermine derzeit bis April / Mai 2024 bereits ausgebucht sind. Wir bitten die vorgeladenen Parteien eine ausserbehördliche Einigung so rasch wie möglich anzuzeigen, damit 

nicht benötigte Termine neu vergeben werden können. Sollten bereits vorgeladene Parteien eine weitere Mietzinserhöhung erhalten, wird diese am selben Termin behandelt werden.

Für allgemeine Informationen und für die Kontrolle der allenfalls erhaltenen Mietzinserhöhung können Sie sich

auf der Homepage der Gerichte, des Hauseigentümerverbandes oder des Mieterverbandes informieren.

https://www.gerichte-zh.ch/themen/miete/mietzinsgestaltung/mietzinserhoehung.html

https://www.hev-schweiz.ch/vermieten/mietverhaeltnis/mietzinsrechner

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietzinserhoehung.html

Auch steht Ihnen unsere Rechtsauskunft offen. Wir bitten Sie jedoch obige Links vorab zu konsultieren und mit konkreten Fragen zur eigenen, bereits vorgenommenen Kontrollrechnung vorbeizukommen.

Bitte nehmen Sie unbedingt die erhaltene Mietzinserhöhung und den Ausdruck Ihrer eigenen Mietzinsberechnung mit.

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Aktuell:

Das Bezirksgericht Uster bleibt während den Osterfeiertagen

 

von Gründonnerstag, 28. März 2024, ab 15.00 Uhr,

bis und mit Ostermontag, 1. April 2024,

geschlossen.

 

Es findet keine unentgeltliche Rechtsauskunft statt.

 

Wir wünschen schöne Feiertage, die Leitenden Gerichtsschreiber