Zulassungsbedingungen und Bewerbung

 

Die Zulassung zum Auditorat am Bezirksgericht Zürich bedingt:

  • ein abgeschlossenes juristisches Studium und gute Rechtskenntnisse
  • sehr gute Deutsch-Kenntnisse (Amtssprache), Beherrschen des 10-Finger-
    Systems (Zertifikat erforderlich)
  • einen guten Leumund (Strafregisterauszug [Papierform], Handlungsfähigkeitszeugnis)

Sind Sie interessiert?
Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (insbesondere Lebenslauf mit Foto, Lizentiats- bzw. Bachelor- und Masterzeugnis jeweils mit Notenblatt, Strafregisterauszug, Handlungsfähigkeitszeugnis) an die 1. Leitende Gerichtsschreiberin.

 

Bewerbungen werden auch bereits vor der offiziellen Diplomfeier entgegengenommen, sofern der Bewerbung eine Bestätigung resp. ein Notenblattauszug beigelegt werden kann, woraus ersichtlich ist, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsfächer sowie die Masterarbeit abgeschlossen sind.

  

Über die Zulassung zum Auditorat entscheidet am Bezirksgericht Zürich grundsätzlich die Gesamtgerichtspräsidentin auf Antrag der 1. Leitenden Gerichtsschreiberin.

 

Ihre Bewerbung richten Sie an:

Bezirksgericht Zürich
Frau lic. iur. Katharina Rissi
1. Leitende Gerichtsschreiberin
Postfach
8036 Zürich

 

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der juristischen Zentralkanzlei des Bezirksgerichtes Zürich, Tel. 058 111 61 32.