Vom Obergericht für die Dauer von sechs Jahren gewählt, nimmt die Anwaltsprüfungskommission die Anwaltsprüfungen ab. Als Mitglieder oder Ersatzmitglieder der Kommission sind Mitglieder der zürcherischen Gerichte oder des Bundesgerichts, Rechtslehrer an schweizerischen Universitäten und Anwälte mit Geschäftsadresse im Kanton wählbar, wobei letztere in einem kantonalen Anwaltsregister oder im Anwaltsverzeichnis eingetragen sein müssen.