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GerGebV 6 Abs. 2

Gerichtsgebühr in nichtstreitigen Erbschaftssachen

17.04.2007 | VB070007 | Obergericht des Kantons Zürich | Verwaltungskommission
Details

Der Nachlasswert ist bei der Gebührenbemessung neben dem Zeitaufwand des Gerichts und der Schwierigkeit des Falls als gleichwertiges Bemessungskriterium einzusetzen. Die Rechtsprechung zum altrechtlichen Tarifrahmen kann keine Gültigkeit mehr beanspruchen (vgl. ZR 71 Nr. 4).

 

Obergericht des Kantons Zürich

Verwaltungskommission

Beschluss

17.04.2007

VB070007

GerGebV 6 Abs. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011