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GerGebV 6 Abs. 2
Gerichtsgebühr in nichtstreitigen Erbschaftssachen
17.04.2007
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VB070007
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Obergericht des Kantons Zürich
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Verwaltungskommission
Details
Der Nachlasswert ist bei der Gebührenbemessung neben dem Zeitaufwand des Gerichts und der Schwierigkeit des Falls als gleichwertiges Bemessungskriterium einzusetzen. Die Rechtsprechung zum altrechtlichen Tarifrahmen kann keine Gültigkeit mehr beanspruchen (vgl. ZR 71 Nr. 4).
Obergericht des Kantons Zürich
Verwaltungskommission
Beschluss
17.04.2007
VB070007
GerGebV 6 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
