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ZPO 211 Abs. 1

ZMP 2013 Nr. 7: Nicht innert Frist abgelehnter Urteilsvorschlag hat Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids. Verfahren wird als erledigt abgeschrieben.

05.11.2013 | MM130346-L/U | Bezirksgericht Zürich | Schlichtungsbehörde
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Wird ein Urteilsvorschlag nicht innert Frist abgelehnt, hat er die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides. Die Schlichtungsbehörde Zürich stellte in einem Beschluss fest, dass die Ablehnung des Urteilsvorschlages nicht rechtzeitig erfolgte und schrieb das Verfahren als erledigt ab.

 

Bezirksgericht Zürich

Schlichtungsbehörde

Beschluss

05.11.2013

MM130346-L/U

ZPO 211 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011