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GVG 157, SchKG 80 Abs. 2
Definitiver Rechtsöffnungstitel, Bezifferung der Forderung
07.03.2007
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PN060237
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Zivilkammer
Details
Die ungenügende Bezifferung der zugesprochenen Forderung im rechtskräftigen Urteil hat zur zwingenden Rechtsfolge, dass es nicht vollstreckbar ist. Der Sachrichter hat das Urteil zu erläutern. Bei Erledigungsverfügungen, die sich auf Parteierklärungen stützen, ist die Partei zur Geltendmachung des aus der Willenserklärung der Gegenpartei abgeleiteten Anspruchs auf den Weg der selbständigen Klage verwiesen (E. III.3).
Obergericht des Kantons Zürich
III. Zivilkammer
Beschluss
07.03.2007
PN060237
GVG 157
SchKG 80 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
