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BGFA 12 lit. a.

Verletzung der Aktenrückgabepflicht.

01.02.2007 | KG060036 | Obergericht des Kantons Zürich | Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Details

Es ist Sache der Strafuntersuchungsbehörden, über das Schicksal der im Rahmen der Strafuntersuchung eingelegten oder beschlagnahmten Akten zu entscheiden.

 

Obergericht des Kantons Zürich

Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte

Beschluss

01.02.2007

KG060036

BGFA 12 lit. a.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011