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BStP 277ter

Einmaligkeit des Rechtsschutzes, Umfang der neuen Überprüfung bei Rückweisung

29.05.2007 | AC060037 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

Art. 277ter BStP. Einmaligkeit des Rechtsschutzes, Umfang der neuen Überprüfung bei Rückweisung Bei Rückweisung durch das Bundesgericht hat die kantona¬le Instanz materiell nur auf die vom Bundesgericht bean¬standeten (und allenfalls unmittelbar damit zusammen¬hän¬gen¬de) Punkte einzutreten. Gegen den neuen Entscheid kann somit nur insoweit ein Rechtsmittel erhoben werden, als er Gegenstand der Rückweisung bildete (Erw. II/2.3).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

29.05.2007

AC060037

BStP 277ter

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011