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BStP 277ter
Einmaligkeit des Rechtsschutzes, Umfang der neuen Überprüfung bei Rückweisung
29.05.2007
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AC060037
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Art. 277ter BStP. Einmaligkeit des Rechtsschutzes, Umfang der neuen Überprüfung bei Rückweisung Bei Rückweisung durch das Bundesgericht hat die kantona¬le Instanz materiell nur auf die vom Bundesgericht bean¬standeten (und allenfalls unmittelbar damit zusammen¬hän¬gen¬de) Punkte einzutreten. Gegen den neuen Entscheid kann somit nur insoweit ein Rechtsmittel erhoben werden, als er Gegenstand der Rückweisung bildete (Erw. II/2.3).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
29.05.2007
AC060037
BStP 277ter
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
