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BGFA 12 lit. a, BGFA 12 lit. f

Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Haftungsbeschränkung.

05.07.2007 | KG070003 | Obergericht des Kantons Zürich | Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Details

Das Erfordernis der Verhältnismässigkeit von Eingriffen in die anwaltliche Berufsausübungsfreiheit gebietet, dass quantitative Beschränkungen der anwaltlichen Haftung - im zivilrechtlich möglichen Ausmass, d.h. für leichte Fahrlässigkeit - im Bereich oberhalb der Mindestversicherungssumme von CHF 1 Mio. nicht als von vornherein unzulässig betrachtet werden können. In diesem Bereich kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.Eine mandatsvertragliche Beschränkung der anwaltlichen Haftung gegenüber einem geschäftserfahrenen Mandanten z.B. auf den Höchstbetrag einer bestehenden Versicherungspolice, soweit dieser über dem gesetzlichen Versicherungsminimum liegt, erscheint grundsätzlich zulässig - jedenfalls wenn die vom Anwalt abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung, wie von Art. 12 lit. f BGFA verlangt, der Art und dem Umfang der Risiken, die mit der Tätigkeit des betreffenden Anwaltes verbunden sind, Rechnung trägt.

 

Obergericht des Kantons Zürich

Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte

Beschluss

05.07.2007

KG070003

BGFA 12 lit. a
BGFA 12 lit. f

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011