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ZPO/ZH 108
Fehlerhafte Parteibezeichnung
24.09.2007
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AA070007
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 108 ZPO/ZH. Die Berichtigung einer fehlerhaften Parteibezeichnung ist zulässig, wenn die Individualität der Partei von Anfang an feststeht, ihre Kennzeichnung aber falsch gewesen ist. Vorliegend Verletzung dieser Bestimmung, indem die Vorinstanz auf die Klage wegen fehlender Rechtspersönlichkeit (und damit fehlender Parteifähigkeit) nicht eintrat, ohne zuvor der Klägerin (Gesellschaft indischen Rechts) zumindest Gelegenheit zu geben, ihre Be¬zeichnung entsprechend der amtlichen Registrierung zu ändern (Erw. II/7).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
24.09.2007
AA070007
ZPO/ZH 108
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
