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ZPO/ZH 108

Fehlerhafte Parteibezeichnung

24.09.2007 | AA070007 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 108 ZPO/ZH. Die Berichtigung einer fehlerhaften Parteibezeichnung ist zulässig, wenn die Individualität der Partei von Anfang an feststeht, ihre Kennzeichnung aber falsch gewesen ist. Vorliegend Verletzung dieser Bestimmung, indem die Vorinstanz auf die Klage wegen fehlender Rechtspersönlichkeit (und damit fehlender Parteifähigkeit) nicht eintrat, ohne zuvor der Klägerin (Gesellschaft indischen Rechts) zumindest Gelegenheit zu geben, ihre Be¬zeichnung entsprechend der amtlichen Registrierung zu ändern (Erw. II/7).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

24.09.2007

AA070007

ZPO/ZH 108

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011