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ZGB 397e Ziff. 1, ZGB 397d
Eröffnung des Entscheides über die Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung und Rechtsmittelbelehrung, Fristenlauf
04.10.2007
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NA070033
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Frage offen gelassen, wann die zehntägige Frist zur Anrufung des Gerichtes einem nahe Stehenden zu laufen beginnt, wenn ihm der Entscheid über die Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung nicht eröffnet wurde. Mangels formeller Eröffnung mit Rechtsmittelbelehrung gegenüber dem Eingewiesenen läuft die Frist jedenfalls auch nicht anderen Personen.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Beschluss
04.10.2007
NA070033
ZGB 397e Ziff. 1
ZGB 397d
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
