Druckansicht

ZPO/ZH 285

Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde, Abgrenzung zwischen Tat- und Rechtsfragen

19.12.2007 | AA070033 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 285 ZPO/ZH. Ob ein Gesellschaftsvertrag (hier betreffend eine Anwaltssozietät) besteht, welcher Art dieser ist (hier: einfache Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft) und zwischen welchen Personen dieser geschlossen wurde, ist Rechtsfrage. Tatfrage ist der Sachverhalt, auf Grund dessen auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertrags geschlossen wird (Erw. II/2b).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

-

Beschluss

19.12.2007

AA070033

ZPO/ZH 285

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011