Druckansicht
ZPO/ZH 285
Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde, Abgrenzung zwischen Tat- und Rechtsfragen
19.12.2007
|
AA070033
|
Kassationsgericht des Kantons Zürich
|
-
Details
§ 285 ZPO/ZH. Ob ein Gesellschaftsvertrag (hier betreffend eine Anwaltssozietät) besteht, welcher Art dieser ist (hier: einfache Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft) und zwischen welchen Personen dieser geschlossen wurde, ist Rechtsfrage. Tatfrage ist der Sachverhalt, auf Grund dessen auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertrags geschlossen wird (Erw. II/2b).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
-
Beschluss
19.12.2007
AA070033
ZPO/ZH 285
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
