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SchKG 79 Abs. 1, SchKG 81 Abs. 1

Definitive Rechtsöffnung, Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils

26.01.2008 | PN070014 | Obergericht des Kantons Zürich | III. Zivilkammer
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Definitive Rechtsöffnung ist auch zu erteilen für ein Urteil, das im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls noch nicht rechtskräftig war. Es genügt, dass es im Zeitpunkt der Erteilung der Rechtsöffnung rechtskräftig und vollstreckbar ist - und die Forderung im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls fällig war.

 

Obergericht des Kantons Zürich

III. Zivilkammer

Beschluss

26.01.2008

PN070014

SchKG 79 Abs. 1
SchKG 81 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011