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SchKG 79 Abs. 1, SchKG 81 Abs. 1
Definitive Rechtsöffnung, Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils
26.01.2008
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PN070014
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Zivilkammer
Details
Definitive Rechtsöffnung ist auch zu erteilen für ein Urteil, das im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls noch nicht rechtskräftig war. Es genügt, dass es im Zeitpunkt der Erteilung der Rechtsöffnung rechtskräftig und vollstreckbar ist - und die Forderung im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls fällig war.
Obergericht des Kantons Zürich
III. Zivilkammer
Beschluss
26.01.2008
PN070014
SchKG 79 Abs. 1
SchKG 81 Abs. 1
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
