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StPO/ZH 428, StPO/ZH 431

(Vorzeitige) Anfechtung eines Entscheides über ein Ablehnungsbegehren

04.02.2008 | AC070016 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§§ 428, 431 StPO/ZH. Entscheide über Ablehnungsbegehren sind verfahrensleitender Natur und können im Strafverfahren erst in Verbindung mit dem Endentscheid mittels Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden. Solange der angefochtene Entscheid nicht begründet worden ist, beginnt keine Frist zu laufen und es kann auf eine Nichtigkeitsbeschwerde nicht eingetreten werden (Erw. II/3).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

04.02.2008

AC070016

StPO/ZH 428
StPO/ZH 431

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011