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StPO/ZH 428 ff., StPO/ZH 284, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4 und 5, StPO/ZH 14, StPO/ZH 15, StPO/ZH 31, StPO/ZH 183 Abs. 2, StGB 321
Kognition des Kassationsgerichts, Grundsatz „in dubio pro reo“, Anspruch auf Konfrontation mit Belastungszeugen, Untersuchungsgrundsatz, Grenzen mit Blick auf das anwaltliche Berufsgeheimnis, Umfang der Aufhebung, Kostenregelung im Rechtsmittelverfahren
05.02.2008
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AC060031
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§§ 428 ff. StPO/ZH. Vorgehen bei Feststellen eines Nichtigkeitsgrundes, grundsätzliche Unzulässigkeit der substituierenden Urteilsbegründung durch die Kassationsinstanz (Erw. II/1 und 19).§§ 284, 430 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 StPO/ZH. Rüge der willkürlichen/aktenwidrigen Beweiswürdigung (u.a. hinsichtlich der Aussagen des Geschädigten) in einem Punkt (Erw. II/4 bzw. 15) begründet, im Übrigen unbegründet (Erw. II/3, 5 bis 6, 8 bis 13, 16).§§ 14, 15 StPO/ZH. Anspruch auf Konfrontation mit Belastungszeugen, Unzulässige Verwertung einer Zeugenaussage zum Nachteil des Angeklagten (Erw. II/7).§§ 31, 183 Abs. 2 StPO/ZH, Art. 321 StGB. Es ist den Strafverfolgungsorganen verwehrt, den Sachverhalt unter Berufung auf die Untersuchungs- bzw. Instruktionsmaxime insofern von Amtes wegen näher abzuklären, als versucht wird, Informationen über den Inhalt vertraulicher Gespräche zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger erhältlich zu machen, dies jedenfalls dann, wenn nicht der Angeschuldigte selbst explizit einen dahin gehenden Beweisantrag stellt (Erw. II/14, wird voraussichtlich publiziert).§ 435 StPO/ZH. Teilweise Aufhebung des vorinstanzlichen Schuldspruchs im Umfang der Gutheissung (Erw. II/20).§§ 189 Abs. 1, 190a, 396a StPO/ZH. Im Rechtsmittelverfahren kommt hinsichtlich der Kostenverlegung § 396a, nicht § 189 StPO/ZH (analog) zur Anwendung (Erw. III/2). Der Kostenbezug richtet sich nach § 190a (Erw. III/3).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
05.02.2008
AC060031
StPO/ZH 428 ff.
StPO/ZH 284
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4 und 5
StPO/ZH 14
StPO/ZH 15
StPO/ZH 31
StPO/ZH 183 Abs. 2
StGB 321
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
