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SterG 7

Sterilisation einer über 16-jährigen, dauernd urteilsunfähigen Person

26.03.2008 | NX080009 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Die Sterilisation der behinderten jungen Frau wird als in diesem Fall zulässig angesehen und der Rekurs ihrer Mutter gegen den ablehnenden Entscheid des Bezirksrates grundsätzlich gutgeheissen. Der Bezirksrat wird aber angewiesen, konkret die Methode zu bezeichnen, welche Anwendung finden soll, da das Gesetz die Sterilisation nur dann erlaubt, wenn die Möglichkeiten einer Rückgängigmachung des Eingriffs bestmöglich gewahrt werden.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Beschluss

26.03.2008

NX080009

SterG 7

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011