Druckansicht
Keine Nichtigkeitsbeschwerde gegen Entscheide betreffend Entbindung vom Amtsgeheimnis
30.04.2004
|
AC040020
|
Kassationsgericht des Kantons Zürich
|
-
Details
§ 428 StPO/ZH, § 284 ZPO/ZH, Beschwerdefähigkeit eines Entscheides betreffend Entbindung vom AmtsgeheimnisMit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar sind nur Entscheide der Rechtsprechung, nicht solche, welche die Justizverwaltung betreffen. Zu letzteren gehört ein Entscheid, mit welchem über die Frage der Entbindung einer in einem Zivil- oder Strafverfahren als Zeuge angerufenen Person (hier: Friedensrichterin) vom Amtsgeheimnis entschieden wird (Erw. 8).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
-
Beschluss
30.04.2004
AC040020
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
