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Keine Nichtigkeitsbeschwerde gegen Entscheide betreffend Entbindung vom Amtsgeheimnis

30.04.2004 | AC040020 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§ 428 StPO/ZH, § 284 ZPO/ZH, Beschwerdefähigkeit eines Entscheides betreffend Entbindung vom AmtsgeheimnisMit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar sind nur Entscheide der Rechtsprechung, nicht solche, welche die Justizverwaltung betreffen. Zu letzteren gehört ein Entscheid, mit welchem über die Frage der Entbindung einer in einem Zivil- oder Strafverfahren als Zeuge angerufenen Person (hier: Friedensrichterin) vom Amtsgeheimnis entschieden wird (Erw. 8).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

30.04.2004

AC040020

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011