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SchKG 271 Abs. 1 Ziff. 2
Das Zwangsvollstreckungsrecht kennt keinen allgemeinen Sicherungstatbestand bei Vermögensgefährdung
13.03.2008
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NN080035
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Die Möglichkeit, dass die Schuldnerin im Zeitpunkt der späteren Vollstreckung vermögenslos sein könnte, weil sie einen Lebensstil pflegt, der mit den laufenden Einkünften nicht gedeckt werden kann, begründet keinen Sicherstellungsanspruch.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Beschluss
13.03.2008
NN080035
SchKG 271 Abs. 1 Ziff. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
