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ZPO/ZH 285, BGG 74 Abs. 1 lit. a, OR 343, OR 120 ff., ZPO/ZH 191

Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde, hier in einem arbeitsrechtlichen Fall, Verrechnungseinrede, materielle Rechtskraft

08.09.2008 | AA080031 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§ 285 ZPO/ZH, Art. 74 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 343 OR. Pflicht zur vorfrageweisen Abklärung der Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesgericht, hier im Hinblick darauf, ob es sich um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit (mit reduziertem Streitwerterfordernis) handelt. Begriff der arbeitsrechtlichen Streitigkeit, massgebend ist nicht der Rechtsgrund der Forderung, sondern der Sachverhalt, auf den sie sich stützt (Erw. II/1). Ob eine Verletzung von Art. 343 OR vorliegt, prüft das Bundesgericht im Rahmen der Beschwerde in Zivilsachen frei (Erw. II/2.3).Art. 120 ff. OR, § 191 ZPO/ZH. Die Frage, ob und inwieweit Verrechnung die Klageforderung und die Verrechnungsforderung zum Erlöschen bringt, beurteilt sich nach Bundesrecht, ebenso, ob das Gericht die Klage nach erfolgter (erfolgreicher) Verrechnungs¬einrede abweisen darf und ob es den Bestand der Klageforderung noch zu beurteilen hat (Erw. II/2b

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

08.09.2008

AA080031

ZPO/ZH 285
BGG 74 Abs. 1 lit. a
OR 343
OR 120 ff.
ZPO/ZH 191

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011