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IPRG 180 Abs. 1 lit. c, Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit 18, OG 23 lit. c

Anfechtung des ernannten Schiedsrichters wegen fehlender Unabhängigkeit

13.09.2002 | VV020035 | Obergericht des Kantons Zürich | Verwaltungskommission
Details

Rüge der fehlenden Unabhängigkeit des ernannten Schiedsrichters. Massgebliche Kriterien für das Vorliegen dieses Ablehnungsgrunds nach schweizerischer Lehre und Rechtsprechung (E. 5). Prüfung der finanziellen und affektiven Bindungen gegenüber einer der Schiedsparteien (E. 6c).

 

Obergericht des Kantons Zürich

Verwaltungskommission

Beschluss

13.09.2002

VV020035

IPRG 180 Abs. 1 lit. c
Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit 18
OG 23 lit. c

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011