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ZPO/ZH 281 ff.

Anforderungen an die Beschwerdebegründung und Natur des Beschwerdeverfahrens

05.09.2008 | AA080077 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§§ 281 ff. ZPO/ZH. Soweit sich die Beschwerde gegen einen Beschluss richtet, mit welchem einem Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen wurde, bildet allein dieser Punkt Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (Erw. II/1-2). Ob der Entscheid der ersten Instanz an Mängeln leidet, ist nicht zu prüfen, soweit diese nicht auch dem angefochtenen Entscheid anhaften (Erw. II/3). Nichteintreten auf die gegen den angefochtenen Entscheid gerichteten Rügen, nachdem sich der Beschwerdeführer nicht konkret mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt (Erw. II/4).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

05.09.2008

AA080077

ZPO/ZH 281 ff.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011