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OR 259d
Herabsetzung des Mietzinses wegen Mängeln.
02.02.2015
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MD110016
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Bezirksgericht Zürich
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Mietgericht
Details
Der Mieter kann die Herabsetzung auch rückwirkend von dem Zeitpunkt an geltend machen, da der Vermieter vom Mangel Kenntnis hatte, er muss aber die Herabsetzung mit Bezug auf bestimmte Mängel und für einen bestimmten Betrag erklären, und das bis spätestens bei Beendigung der Miete resp. bei der Rückgabe der Sache.
Bezirksgericht Zürich
Mietgericht
Urteil
02.02.2015
MD110016
OR 259d
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
