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OR 156
Arbeitsvertrag, Rückerstattung der Ausbildungskosten
08.11.2004
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PN040227
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Zivilkammer
Details
Es besteht keine gefestigte Lehre und Rechtsprechung bezüglich der Rückzahlung von Ausbildungkosten bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch die Arbeitgeberin. Die Nichtigkeitsbeschwerde wegen Verletzung klaren materiellen Rechts i.S. von § 281 Ziff. 3 ZPO/ZH war daher abzuweisen (E. 3).
Obergericht des Kantons Zürich
III. Zivilkammer
Beschluss
08.11.2004
PN040227
OR 156
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
