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OR 156

Arbeitsvertrag, Rückerstattung der Ausbildungskosten

08.11.2004 | PN040227 | Obergericht des Kantons Zürich | III. Zivilkammer
Details

Es besteht keine gefestigte Lehre und Rechtsprechung bezüglich der Rückzahlung von Ausbildungkosten bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch die Arbeitgeberin. Die Nichtigkeitsbeschwerde wegen Verletzung klaren materiellen Rechts i.S. von § 281 Ziff. 3 ZPO/ZH war daher abzuweisen (E. 3).

 

Obergericht des Kantons Zürich

III. Zivilkammer

Beschluss

08.11.2004

PN040227

OR 156

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011