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StGB 65, StPO/ZH 428, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 5

Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde bei nachträglicher Änderung der Sanktion,Würdigung eines psychiatrischen Gutachtens

03.10.2008 | AC070027 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 428 StPO/ZH (seit 1.1.2005 geltende Fassung), Art. 65 StGB. Gegen Urteile und Erledigungsbeschlüsse des Obergerichts als erster Instanz ist die kantonale Nichtigkeitsbeschwerde (auch) dann zulässig, wenn das Obergericht als erste gerichtliche Instanz endgültig entschieden hat, hier im Rahmen eines sog. Nachverfahrens des Inhaltes, dass (gestützt auf Art. 65 Abs. 1 StGB) anstelle der zunächst ausgefällten Freiheitsstrafe neu eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet wurde (Erw. II).§ 430 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 StPO/ZH. Kein Nachweis willkürlicher Beweiswürdigung (Erw. III)

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

03.10.2008

AC070027

StGB 65
StPO/ZH 428
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 5

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011