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ZPO/ZH 50 Abs. 1, ZPO/ZH 183 Abs. 1

Gebot des Handelns nach Treu und Glauben Umfang der Akteneditionspflicht

20.10.2008 | AA070175 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 50 Abs. 1 ZPO/ZH. Droht das Gericht einer Partei prozessuale Nachteile ausdrücklich für den Fall der Editionsverweigerung an, so verstösst es gegen das Gebot des Handelns nach Treu und Glauben, diese Nachteile ohne weitere Ankündigung schon wegen Verletzung einer (weder im Gesetz noch in der betreffenden Androhung erwähnten) Beschaffungspflicht eintreten zu lassen (Erw. II.1.3, wird in ZR veröffentlicht). § 183 Abs. 1 ZPO/ZH beinhaltet keine über die Herausgabepflicht hinausgehende Beschaffungspflicht (Erw. II.1.4, wird in ZR veröffentlicht).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

20.10.2008

AA070175

ZPO/ZH 50 Abs. 1
ZPO/ZH 183 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011