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OR 367 Abs.1, SIA Norm 118 154, 157 ff., ZPO 55 Abs. 1, OR 120 Abs. 1

Ablieferung des Werkes, Prüfung der Vollständigkeit. Vollständige Behauptungen der Parteien in den Rechtsschriften. Mehrfache Verrechnung mit der selben Forderung?

27.02.2015 | LB140086 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
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Der Unternehmer muss (nur) behaupten, dass er vollständig abgeliefert hat; der Besteller kann dann behaupten und muss es im Bestreitungsfall beweisen, dass das Abgelieferte mangelhaft war.
In einem komplexen Fall kann es die Rechtsschriften unlesbar machen, alle möglicherweise wesentlichen Behauptungen wiederzugeben; eine Verweisung auf Beilagen dient dann der Lesbarkeit.
Eventuell kann eine Forderung mehrfach zur Verrechnung gestellt werden. Prozessuale Probleme, Unzulässigkeit der Verrechnung im konkreten Fall.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

27.02.2015

LB140086

OR 367 Abs.1
SIA Norm 118 154
157 ff.
ZPO 55 Abs. 1
OR 120 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011