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BGFA 12 lit. a.

Mandatsführung als amtlicher Verteidiger. Sorgfältige und gewissenhafte Wahrung der Mandanteninteressen.

06.11.2008 | KG070028 | Obergericht des Kantons Zürich | Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Details

Dem Beschuldigten als amtlichem Verteidiger eines aus früheren Verfahren bekannten Angeschuldigten wird vorgeworfen, - die Akten an die Staatsanwaltschaft zu spät retourniert zu haben (Ziff. 3), - den Angeschuldigten vor dessen Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft im Gefängnis nicht besucht zu haben (Ziff. 5), - auf den ersten Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verlängerung der Untersuchungshaft nicht reagiert zu haben (Ziff. 6),- zu wichtigen Zeugeneinvernahmen, einschliesslich Konfrontationseinvernahmen mit Zeugen, nicht erschienen zu sein und seine Nichtteilnahme auch nicht rechtzeitig angekündigt zu haben (Ziff.7).

 

Obergericht des Kantons Zürich

Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte

Beschluss

06.11.2008

KG070028

BGFA 12 lit. a.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011