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StPO/ZH 430b

Berufungsurteil, Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde nach altem Recht,Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde

06.03.2009 | AC080026 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 3 Abs. 2 SchlBest zum Gesetz v. 27.1.2003 (Revision StPO/ZH). Frage, ob im Falle der Gutheissung der (nach altem Recht) gegen einen Berufungsentscheid gerichteten kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde und anschliessender Rückweisung zur Neuentscheidung an die Erstinstanz bei erneuter Berufung die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das neue Berufungsurteil wiederum zulässig ist (offen gelassen, Erw. II).§ 430b StPO/ZH. Ob bzw. wann während der Dauer eines (früheren) kantonalen Kassationsverfahrens die Verfolgungsverjährung ruhte, kann unter allen Gesichtspunkten vom Bundesgericht geprüft werden (Erw. III/3). Ebenso kann das Bundesgericht prüfen, ob es sich bei dem in Frage stehenden Delikt (wiederum im Hinblick auf die Verjährungsfrage) um ein Dauerdelikt handelt und ob das Obergericht diesbezüglich seiner Begründungspflicht nachgekommen ist (Erw. III/4).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

06.03.2009

AC080026

StPO/ZH 430b

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011