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ZPO 135
Verschiebung einer Verhandlung auf Antrag einer Partei, Anforderungen an das Gesuch
30.07.2015
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RU150029
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Wenn eine Partei aus zureichenden Gründen um Verschiebung ersucht, darf das nicht allein aus dem Grund abgelehnt werden, weil bereits einmal ein Verschiebungsgesuch dieser Partei bewilligt worden ist; weicht eine Instanz von den gesetzlichen Form- und Begründungserfordernissen für ein Verschiebungsgesuch ab, dürfen sich die Parteien darauf verlassen.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Urteil
30.07.2015
RU150029
ZPO 135
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011