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ZPO 135

Verschiebung einer Verhandlung auf Antrag einer Partei, Anforderungen an das Gesuch

30.07.2015 | RU150029 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Wenn eine Partei aus zureichenden Gründen um Verschiebung ersucht, darf das nicht allein aus dem Grund abgelehnt werden, weil bereits einmal ein Verschiebungsgesuch dieser Partei bewilligt worden ist; weicht eine Instanz von den gesetzlichen Form- und Begründungserfordernissen für ein Verschiebungsgesuch ab, dürfen sich die Parteien darauf verlassen.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

30.07.2015

RU150029

ZPO 135

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011