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StPO/ZH 226, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 2

Vakanz auf der Geschworenenbank nach Rückweisung

18.03.2009 | AC080020 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§§ 226, 430 Abs. 1 Ziff. 2 StPO/ZH. Die Bestimmung, wonach die Hauptverhandlung bei nach¬träglicher Verhinderung von (bis zu) zwei Geschworenen dennoch zu Ende geführt werden kann, findet analoge Anwendung, wenn das Kassationsgericht ein Urteil des Geschworengerichts aufhebt und die Sache deshalb zurückweist, weil ein Nichtigkeitsgrund der Beweiswürdigung (nicht aber dem Verfahren) anhaftet (Erw. II).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

18.03.2009

AC080020

StPO/ZH 226
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011