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BGFA 12 lit. a.

Anwalt als Dolmetscher. Schaffung klarer Rechtsverhältnisse.

02.04.2009 | KG080028 | Obergericht des Kantons Zürich | Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Details

Die Pflicht zur Schaffung klarer Rechtsverhältnisse wird von der Generalklausel von Art. 12 lit. a BGFA erfasst. --Die Teilnahme eines Anwaltes an einer Sühnverhandlung in der ausschliesslichen Funktion als Dolmetscher erscheint als problematisch. Die Begründung ist darin zu suchen, dass eine irgendwie geartete Einflussnahme und / oder Beeinflussung nie ausgeschlossen werden kann. Trotzdem genügen theoretische Überlegungen - entsprechend der analog heranzuziehenden Rechtsprechung zur Interessenkollision - nicht für einen Verstoss gegen die Berufsregeln.

 

Obergericht des Kantons Zürich

Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte

Beschluss

02.04.2009

KG080028

BGFA 12 lit. a.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011