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BGFA 12 lit. a.
Anwalt als Dolmetscher. Schaffung klarer Rechtsverhältnisse.
02.04.2009
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KG080028
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Obergericht des Kantons Zürich
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Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Details
Die Pflicht zur Schaffung klarer Rechtsverhältnisse wird von der Generalklausel von Art. 12 lit. a BGFA erfasst. --Die Teilnahme eines Anwaltes an einer Sühnverhandlung in der ausschliesslichen Funktion als Dolmetscher erscheint als problematisch. Die Begründung ist darin zu suchen, dass eine irgendwie geartete Einflussnahme und / oder Beeinflussung nie ausgeschlossen werden kann. Trotzdem genügen theoretische Überlegungen - entsprechend der analog heranzuziehenden Rechtsprechung zur Interessenkollision - nicht für einen Verstoss gegen die Berufsregeln.
Obergericht des Kantons Zürich
Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Beschluss
02.04.2009
KG080028
BGFA 12 lit. a.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
