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StPO/ZH 303 Abs. 1, StPO/ZH 430 Abs. 2
Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde - Fristansetzung zur Einreichung der endgültigen Anklage
28.10.2004
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AC040093
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 430 Abs. 2 StPO/ZHBegründung der Nichtigkeitsbeschwerde,Anforderungen an den Nachweis eines Nichtigkeitsgrundes (Erw. 5c-d/aa). § 303 Abs. 1 StPO/ZHAuslegung einer Willenserklärung, richterliche Fragepflicht. Mit dem Ersuchen, die Frist zur Einreichung der definitiven Anklage zu erstrecken, bringt der Ankläger zum Ausdruck, dass er das Recht auf Einreichung einer definitiven Anklage in Anspruch nimmt, lässt er in der Folge diese Frist unbenützt verstreichen, darf der Untersuchungsrichter ohne weiteres Verzicht auf Einreichung einer definitiven Anklage annehmen und das Verfahren als dadurch erledigt abschreiben (Erw. 5d/bb).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
28.10.2004
AC040093
StPO/ZH 303 Abs. 1
StPO/ZH 430 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
