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ZPO/ZH 84 ff.

Unentgeltliche Prozessführung, Mittellosigkeit

19.05.2009 | AA080091 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§§ 84 ff. ZPO/ZH. Frage, ob einer Partei, welche in Form der ehelichen Liegenschaft über verwertbares Vermögen verfügt, zunächst nicht eine angemessene Frist zum Verkauf der Liegenschaft anzusetzen wäre (Erw. II/4, offen gelassen wegen anderweitiger Möglichkeiten der Prozessfinanzierung, Erw. II/5). Grenzen der Obliegenheit, im Hinblick auf die Prozessfinanzierung das Nettovermögen übersteigende Schulden zu begründen (Erw. II/5d-f).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

19.05.2009

AA080091

ZPO/ZH 84 ff.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011