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ZPO/ZH 84 ff.
Unentgeltliche Prozessführung, Mittellosigkeit
19.05.2009
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AA080091
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§§ 84 ff. ZPO/ZH. Frage, ob einer Partei, welche in Form der ehelichen Liegenschaft über verwertbares Vermögen verfügt, zunächst nicht eine angemessene Frist zum Verkauf der Liegenschaft anzusetzen wäre (Erw. II/4, offen gelassen wegen anderweitiger Möglichkeiten der Prozessfinanzierung, Erw. II/5). Grenzen der Obliegenheit, im Hinblick auf die Prozessfinanzierung das Nettovermögen übersteigende Schulden zu begründen (Erw. II/5d-f).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
19.05.2009
AA080091
ZPO/ZH 84 ff.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
