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StPO/ZH 428, BGG 100 Abs. 6

Unzulässigkeit der NichtigkeitsbeschwerdeFristenlauf an das Bundesgericht

22.06.2009 | AC090007 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§ 428 StPO/ZH. Gegen einen Rekursentscheid des Obergerichts (hier be¬treffend Einstellung einer Untersuchung) ist gemäss § 428 StPO/ZH (in der seit 1. Januar 2005 gültigen Fassung) die Nichtigkeitsbeschwerde unzulässig (Erw. 5).Art. 100 Abs. 6 BGG. War die Nichtigkeitsbeschwerde, wie im vorliegenden Fall, von vornherein unzulässig, beginnt die Frist für die Anfechtung des obergerichtlichen Entscheides nicht neu zu laufen (Erw. 5.6).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

22.06.2009

AC090007

StPO/ZH 428
BGG 100 Abs. 6

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011