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StPO/ZH 428, BGG 100 Abs. 6
Unzulässigkeit der NichtigkeitsbeschwerdeFristenlauf an das Bundesgericht
22.06.2009
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AC090007
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 428 StPO/ZH. Gegen einen Rekursentscheid des Obergerichts (hier be¬treffend Einstellung einer Untersuchung) ist gemäss § 428 StPO/ZH (in der seit 1. Januar 2005 gültigen Fassung) die Nichtigkeitsbeschwerde unzulässig (Erw. 5).Art. 100 Abs. 6 BGG. War die Nichtigkeitsbeschwerde, wie im vorliegenden Fall, von vornherein unzulässig, beginnt die Frist für die Anfechtung des obergerichtlichen Entscheides nicht neu zu laufen (Erw. 5.6).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
22.06.2009
AC090007
StPO/ZH 428
BGG 100 Abs. 6
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
