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ZPO/ZH 51 Abs. 2
Beschwer als Rechtsmittelvoraussetzung (Kinderbesuchsrecht)
27.07.2009
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AA090062
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 51 Abs. 2 ZPO/ZH. Nichteintreten auf einen Rekurs mangels Beschwer. Teilweise Verweigerung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, indem die Rekursinstanz auf einen Aspekt, in welchem dem Beschwerdeführer der Rekurs offen gestanden hätte und wodurch er beschwert war, nicht eintrat (Erw. 3c).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
27.07.2009
AA090062
ZPO/ZH 51 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
